Kräuterwanderungen in Coronazeiten

NEU+++CORONA-INFO+++ab 02.06.2021 finden wieder Wildkräuterkurse und Kräuterwanderungen statt+++CORONA-INFO+++NEU

Es gelten die aktuellen Corona-Schutzbestimmungen U50, die im Freien nahezu keine Einschränkungen mehr mit sich bringen>> Info hier

Liebe Kräuterfreunde;

in engem Austausch mit der Umweltstation Waldsassen haben wir ein Hygienekonzept für die Kräuterwanderungen entwickelt. Dadurch können (Stand 30.05.2021) unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemievorgaben ab Juni wieder Kräuterwanderungen stattfinden:

Bitte mitbringen:
• Schnelltest zum Durchführen vor Ort
• Impfpass im Fall vor vollständiger Impfung (14 Tage nach der 2. Impfung)
• Eigenen Sammelkorb
• Eigenes Küchenmesser
• Picknickdecke

Die Abstandsvorgaben von 1,50 m sind einzuhalten. Soweit möglich werden alle Seminarteile im Freien stattfinden unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben.

 Ferner ist Folgendes zu Beachten:

Personen mit Erkältungssymptome sind zu den Wildkräuterkursen nicht zugelassen. 

 Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter den Teilnehmenden oder den Dozentinnen / Dozenten zu ermöglichen, müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden bzw. der Dozentinnen / Dozenten (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthaltes/Kursdauer) auf Anforderung den zu-ständigen Gesundheitsbehörden übermittelt werden; Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten müssen zu diesem Zweck einen Monat aufbewahrt werden. Sofern die Daten aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage noch länger aufbewahrt werden müssen, dürfen sie nach Ablauf eines Monats nach ihrer Erhebung nicht mehr zu dem in Satz 1 genannten Zweck verwendet werden. Die/Der Dozentin / Dozent hat den Teilnehmenden bei Erhebung der Daten entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 DS-GVO in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren. 

 Die Regelungen der aktuell gültigen BayIfSMV, einschlägiger Allgemein- und ggf, Einzelverfügungen sowie bereits für die Art der Veranstaltung existierende Hygienekonzepte sind zu beachten und gehen im Zweifelsfall diesem Hygienekonzept vor. 
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12/true

 Die Einhaltung eines Mindestabstands von mind. 1,5 m zwischen den Teilnehmern vor, während und nach der Veranstaltung ist zu beachten. Soweit während einer Veranstaltung der Mindestabstand unterschritten werden muss, ist auch während der Veranstaltung eine FFP2-Maske zu tragen und sind ggf. weitere erforderliche Hygienemaßnahmen zu beachten.  

 Die Gruppengröße ist so gewählt, werden, dass die Voraussetzungen für den o. g. Mindestabstand geschaffen werden können.

 Eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung ist bei Ankunft und beim Verlassen sowie auf den Gängen des Veranstaltungsortes zu tragen. 

 Kein Austausch von Arbeitsmaterialien, das Berühren derselben Gegenstände möglichst vermeiden. 

 Regelmäßiges Lüften des Veranstaltungsraumes (mindestens 10 Minuten je volle Stunde) -> Wir sind Draußen, bitte auf Temperatur/Wetterangepasste Kleidung achten.

 Die Möglichkeit zum Hände waschen mit Flüssigseife und Papierhandtücher ist gegeben. Händehygiene beim Betreten des Anwesens ist erforderlich.

 Türklinken, Arbeitstische und nicht verbrauchte, wiederverwendbare Arbeitsmaterialien – soweit diese vom Veranstalter zu Verfügung gestellt werden – werden nach Gebrauch desinfiziert. 

 Sanitäre Anlagen dürfen nur einzeln aufgesucht werden und werden nach der Veranstaltung gereinigt und desinfiziert.

Stand: 27.05.2021

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